24. Juni 2024

Neues Formular: Einwilligung in die Weitergabe genetischer Befunde

In vielen Kliniken werden die genetischen Befunde aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken nicht ins Tumorkonferenzprotokoll übernommen. Gleichzeitig dient der Mutationsnachweis als Grundlage für die zielgerichtete Therapie mit PARP-Inhibitoren, sodass es für die Patientin nachteilig sein kann, wer der Befund "untergeht". Wir teilen mit Ihnen eine mögliche Einverständniserklärung für die Weitergabe der genetischen Befunde. 

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